Mittwoch , 16 Oktober 2024

Ambulante Pflege: So funktioniert das Wohnen im Alter im eigenen Zuhause

Ob bedingt durch eine Krankheit oder das Alter – immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Betreuung im Alltag. Pflegebedürftigkeit früh zu erkennen, ist nicht nur für den Patienten, sondern ebenfalls für die Angehörigen eine große Erleichterung. Grundsätzlich ist es mit der medizinischen sowie hauswirtschaftlichen Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst möglich, dass die pflegebedürftige Person möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen kann. Das ist für viele Patienten sehr wichtig, da sie sich hier wohlfühlen und das Gefühl haben, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Welche Pflege-Modelle die ambulanten Dienstleister anbieten und welche Leistungen im Einzelnen verfügbar sind, darüber klärt dieser Beitrag auf.

Voraussetzung für die Pflege: Feststellung des Pflegegrades

Um als Patient professionelle Pflege im Alltag zu erhalten, ist es notwendig, den Pflegegrad einschätzen zu lassen. Dieser Pflegegrad wird anhand von zwei Faktoren gemessen. Zum einen spielt die Selbstständigkeit des Patienten eine große Rolle, zum anderen sind die eigenen Fähigkeiten ausschlaggebend. Anschließend erhalten Pflegebedürftige einen Pflegegrad von 1 bis 5. Dieser lässt sich in Form von Pflegegeld oder Sachleistungen geltend machen.

Wer sich für Pflegegeld entscheidet, erhält mit Pflegegrad 1 bis zu 125 Euro, während bei Pflegegrad 5 um die 1.995 Euro zustehen. Bei den Pflegesachleistungen haben Patienten mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch, wohingegen der Pflegegrad 5 ca. 901 Euro für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erhält.

Ambulanter Pflegedienst für zu Hause: Beratung und medizinische Versorgung

Der Leistungsumfang des ambulanten Pflegedienstes ist vielseitig. Ein großer Schwerpunkt liegt auf der medizinischen Versorgung oder Behandlungspflege. Diese kann in Form von Tages- und Nachtpflege, aber auch durch eine 24-Stunden-Pflege professioneller Pflegekräfte ermöglicht werden. Hier spielt neben allgemein unterstützenden Tätigkeiten beispielsweise auch die Körperpflege eine Rolle: Patienten erhalten sowohl Unterstützung beim Duschen und Waschen als auch bei grundlegenden, menschlichen Bedürfnissen.

Ein anderer Bereich des Pflegedienstes ist die Beratung. In der Regel benötigen Pflegebedürftige verschiedene Hilfsmittel im Alltag, sodass die Wohnung oder das Haus altersgerecht umgebaut werden müssen. Ein Rollator schenkt den Patienten beispielsweise mehr Mobilität im Alltag, während ein Treppenlift auch das Erreichen der oberen Etagen ermöglicht. Weitere Anschaffungen sind zum Beispiel Pflegebetten, die dem Patienten ein angenehmeres Liegegefühl bieten. Diese sind insbesondere bei stark pflegebedürftigen Personen erforderlich, die wenig bis gar nicht mehr aufstehen können.

Haushaltsunterstützung und Begleitung bei alltäglichen Aufgaben

Pflegebedürftige Patienten benötigen nicht nur Hilfe bei der medizinischen Versorgung. Oft sind es Hürden im Alltag, die das Alleinwohnen immer schwieriger gestalten. Mit sinkender Mobilität ist es trotz Rollator kompliziert, in den Supermarkt um die Ecke zu gelangen – insbesondere, da die Supermarkt-Ketten immer neue Konzepte umsetzen, wie beispielsweise Drive-Märkte, die den Einkauf mit dem Auto ermöglichen, wie am Schalter eines Fast Food Restaurants. Pflegebedürftige brauchen hier Unterstützung, um Lebensmittel a) einkaufen zu können und b) diese nach Hause zu transportieren. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt diese täglichen Aufgaben, sodass die Versorgung des Patienten gewährleistet ist. Die neuen Drive-Märkte bieten sogar eine telefonische Bestellung. Dadurch kann beispielsweise der Patient nach Belieben die bevorzugten Lebensmittel am Telefon bestellen und der Pflegedienst holt diese anschließend ab.

Überdies ist es in der Regel nicht mehr möglich, alleine den Haushalt in Ordnung zu halten. Aufräumen, Putzen und Staubsaugen sind Tätigkeiten, die in hohem Alter zum Kraftakt avancieren. Der ambulante Pflegedienst übernimmt diese Aufgaben und unterstützt somit bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Des Weiteren unterstützen die Pflegekräfte bei täglichen Beschäftigungen. Beispielsweise begleiten sie die Patienten zum Arzt oder zu Bekannten in der Nachbarschaft.

Der große Vorteil des ambulanten Pflegedienstes besteht darin, dass die Patienten die gewohnten Räumlichkeiten sowie das eigene Zuhause nicht verlassen. So müssen die Pflegebedürftigen ihre vertraute Umgebung nicht aufgeben und fühlen sich in der Regel oft wohler als in einem Pflege- oder Altenheim. Außerdem erhalten Angehörige eine enorme Entlastung.

Weitere Pflege-Varianten für pflegende Angehörige

Wer sich gegen einen ambulanten Pflegedienst entscheidet, übernimmt die Pflege des Angehörigen oft selbst. Das Problem hierbei kann eine Dauerbelastung sein. Für solche Fälle gibt es jedoch andere Formen der Pflege, auf die pflegende Angehörige von Zeit zu Zeit zurückgreifen können. Hier bietet sich beispielsweise die Ersatzpflege an, welche für bis zu sechs Wochen im Jahr beansprucht werden kann. Wer länger in den Urlaub fährt, setzt auf die sogenannte Kurzzeitpflege, diese findet in einer stationären Institution statt und dauert maximal acht Wochen.

Allgemeines zur Pflegeversicherung und zum Pflegegesetz

Seit dem ersten Januar 2017 ist das neue Pflegegesetz in Kraft, welches die zuvor gültigen Pflegestufen gegen die Pflegegrade getauscht hat. Größter Unterschied hierbei ist, dass die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege berechnet wird. Grundsätzlich gilt daher jetzt: Wenn der Patient einen Pflegegrad hat, dann ist er pflegebedürftig. Die Gesetzesänderung hilft vor allem Pflegebedürftigen, die vorher keinen Anspruch hatten. Da sich, wie schon erwähnt, die Bedarfsermittlung sowohl an der Selbstständigkeit als auch den Fähigkeiten des Patienten orientiert, profitiert nun eine größere Zahl Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst – und damit einhergehend von einem Leben, das auch im hohen Alter das Wohnen daheim ermöglicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die Pflegeversicherung, welche seit dem ersten Januar 1995 für alle gesetzlich und privat versicherten Menschen verpflichtend ist. Von dieser Versicherung ist beispielsweise später die Übernahme der Kosten für den jeweiligen Pflegegrad abhängig. Wie bereits erklärt, gibt es insgesamt fünf Pflegegrade, die mit unterschiedlichen Beträgen durch die Pflegeversicherung unterstützt werden. Während der erste Pflegegrad leider nicht auf eine Übernahme der Kosten hoffen kann, bekommen Patienten des zweiten Grades bereits bis zu 316 Euro bei häuslicher Pflege durch die Familie. Bei ambulanter Pflege wächst dieser Betrag auf 689 Euro und bei stationäre Pflege zahlt die Versicherung 770 Euro.

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