Freitag , 26 April 2024

Wie lassen sich Umzugskosten steuerlich geltend machen?

Ein Umzug bedeutet nicht nur einen großen Aufwand, sondern kostet auch immer eine Menge Geld. Doch längst nicht jeder Umzug erfolgt aufgrund der schöneren Landschaft oder um näher an der Verwandtschaft zu wohnen. Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann die anfallenden Ausgaben als Werbungskosten steuerlich absetzen. Ein typisches Beispiel für einen berufsbedingten Umzug ist die Verkürzung des Arbeitsweges. Wer durch den Umzug insgesamt mehr als eine Stunde des täglichen Pendelns einspart, kann die Notwendigkeit des Umzugs gut begründen. Aber auch ein Umzug aus privaten Gründen kann über „haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei der Steuererklärung vermerkt werden und eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro bedeuten.

Welche Bedingungen müssen für die Absetzbarkeit der Umzugskosten als Werbungskosten erfüllt sein?

Der Gesetzgeber hat genau definiert, in welchen Fällen ein berufsbedingter Umzug unter Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Zur Berechnung Ihrer Umzugskosten klicken Sie hier.

  • Die Verkürzung des Arbeitsweges bedeutet eine Zeitersparnis, zudem hilft sie, die Verkehrssituation zu entspannen und ist damit ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz sowie der Ressourcenschonung. Das Finanzamt erkennt die Verkürzung des Arbeitsweges an, wenn man beim täglichen Pendeln mindestens eine Stunde Fahrzeit einsparen kann.
  • Der Wechsel des Arbeitsplatzes ist ebenfalls ein steuerlich anerkannter Grund. Dies gilt nicht nur im Fall der Aufnahme einer neuen Beschäftigung, sondern auch bei einem Umzug des Arbeitsgebers.
  • Bei einer Rückkehr aus dem Ausland (also dem Wechsel des Wohnsitzes aus dem Ausland zurück nach Deutschland) kann man die Umzugskosten steuerlich geltend machen, sofern man in Deutschland eine neue Beschäftigung annimmt.
  • In Einzelfällen erkennt das Finanzamt den Umzug auch aus berufsbedingt an, wenn sich damit die Arbeitsbedingungen signifikant verbessern lassen. Das kann beispielsweise bei Medizinern, Feuerwehrleuten oder anderen Personengruppen der Fall sein, die unter bestimmten Umständen besonders schnell an ihrem Arbeitsplatz sein müssen.

Welche Kosten lassen sich tatsächlich absetzen?

Auch hier gibt es genaue Vorgaben, wie die Kosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden dürfen.

  • Zur Wohnungsbesichtigung können 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden,
  • Maklergebühren für gemietete Immobilien,
  • doppelte Mietzahlungen, wenn die alte Wohnung nicht sofort gekündigt werden kann (bis zu 6 Monate),
  • Mietzahlungen für die neue Wohnung, wenn diese noch nicht genutzt werden kann (bis zu 3 Monate),
  • Transportkosten für den Hausrat,
  • Kosten für die Anschaffung eines Ofens von bis zu 164 Euro und eines Kochherdes von bis zu 230 Euro
  • Sowie die Reparatur von Transportschäden.

Wie müssen die anfallenden Kosten nachgewiesen werden?

Für die steuerliche Absetzung von Umzugskosten ist es zumindest teilweise erforderlich, entsprechende Belege vorzulegen.

  • Für den Transport des Hausrates können die Belege einer Spedition oder eines Umzugsunternehmens vorgelegt werden. Wer Den Umzug mithilfe privater Helfer organisiert, sollte auch dafür entsprechende Nachweise bereithalten. Das können neben Rechnungen auch Überweisungszahlungen sein.
  • Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kann man für maximal 3 Monate einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 28 Euro pro Tag abrechnen.
  • Für sonstige Umzugskosten wie die Renovierung der alten Wohnung, Trinkgelder und Verpflegung von Umzugshelfern, dem fachgerechten Abringen von Lampen, dem Ändern von Vorhängen, dem Einbau der Küche und anderen elektrischen Geräten, dem Umschreiben des Personalausweises, der Ummeldung des Fahrzeugs oder der Änderung des Telefonanschlusses wird zusätzlich eine Umzugskostenpauschale gewährt. Diese beträgt für ledige Personen 820 Euro, für jede weitere im Haushalt lebende Person kommt ein Zuschlag von 361 Euro hinzu.

Wie verhält es sich bei einem Umzug aus privaten Gründen?

Wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann ebenfalls einige Umzugskosten steuerlich geltend machen. Dies ist zum Beispiel bei Beauftragung einer Spedition möglich: Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können pro Jahr maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden. 20% der nachweisbaren Kosten für Arbeits- und Fahrtkosten erhält man als Steuerermäßigung.

Wenn ein Umzug zwar nicht aus beruflichen, jedoch aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, können Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung eine behindertengerechte Wohnung bezogen werden muss.

Über Toni Ebert

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