Freitag , 19 April 2024
Chemie

Strenge Auflagen für Materialien mit Lebensmittelkontakt

Da gesunde Ernährung in der heutigen Zeit eine immer zentralere Rolle spielt, setzen sich viele Menschen vermehrt mit der Herstellung und Verarbeitung ihrer konsumierten Lebensmittel auseinander. Dabei taucht immer wieder der Begriff „lebensmittelecht“ auf, der eng mit gesetzlichen Vorschriften verknüpft ist. Was sich hinter der Thematik verbirgt und welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, um Lebensmittel verarbeiten zu dürfen, zeigt dieser Artikel.

Hohe Anforderungen an Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen

Bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln müssen Unternehmer viele Auflagen erfüllen. Nicht nur in Bezug auf die Verpackung oder die Weitergabe, bereits bei der Produktion müssen sie auf das kleinste Detail achten. Dabei spielen nicht nur die großen Produktionsmaschinen eine Rolle, selbst die Schläuche, durch die Lebensmittel transportiert werden, müssen spezifische Kriterien erfüllen. Diese sogenannten Lebensmittelschläuche müssen aus einem Material bestehen, dass von dem  Bundesinstitut für Risikobewertung als unbedenklich eingestuft wird. Damit sie die Bezeichnung „lebensmittelecht“ erhalten, muss die Innenoberfläche glatt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich keine Keime ansiedeln und die Schläuche leicht zu reinigen sind. Bei rct-online.de  sind diese lebensmittelechten Schläuche erhältlich.

Neben den hygienischen Anforderungen müssen Hersteller auch versichern können, dass  Lebensmittel und Trinkwasser in puncto Geschmack und Geruch nicht von den äußeren Gegebenheiten beeinflusst werden. Schläuche, Verpackungen und Transportbehältnisse dürfen daher keine Stoffe abgeben. Kritisch ist dies vor allem dann, wenn gesundheitsschädliche Stoffe in das Produkt gelangen. Nicht zuletzt sorgten nachgewiesene Weichmacher in Lebensmitteln für einen großen Skandal.

Geregelt werden die Anforderungen an lebensmittelechte Materialien unter § 31 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches:

„(…) Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, um die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeizuführen, in Lebensmittel übergehen.“

BfR-Empfehlung für Materialien mit Lebensmittelkontakt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung prüfte unzählige Materialien, welche in der Lebensmittelherstellung und –aufbewahrung eingesetzt werden können. Anhand der Ergebnisse konnte eine Liste mit Stoffen erstellt werden, die für den Gebrauch als unbedenklich gelten. Rechtlich können sich Unternehmer nicht auf diese Erkenntnis berufen, da diese Datenbank lediglich eine Empfehlung darstellt. Das BfR äußert sich hierzu, dass ihre Ergebnisse jedoch nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technologie geschlossen werden und sich an gesetzlichen Grundlagen orientieren. Hier ist der kostenlose Zugriff auf die Datenbank möglich.

Da immer mehr Menschen die Herkunft und Verarbeitung von Lebensmitteln hinterfragen, werden auch die Anforderungen an lebensmittelechte Materialien vermehrt steigen. In diesem Artikel wird erklärt, wieso Verbraucher fordern, dass die Lebensmittelproduktion transparenter werden sollte.

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