Freitag , 4 Oktober 2024
Kündigung

Hilfe bei der Kündigung von Verträgen

Wir alle haben eine Vielzahl von Verträgen. Alle wollen Geld von uns! Doch werden wirklich noch alle Abbuchungen benötigt? Zeitungsabos, Mitgliedschaften in Fitness-Centern – es gibt viele Stellen, an denen sich Geld sparen ließe. Wenn man denn wenigstens wüsste, wie man kündigt.

Ungenutzte Dienste abbestellen

Einen Vertrag abzuschließen, ist relativ einfach. Name, Anschrift, Bankverbindung, Unterschrift und fertig. Schwieriger ist es zumeist, einen Vertrag wieder loszuwerden. Nicht wenige Anbieter machen das Kündigen von Verträgen teils unnötig kompliziert. Dafür gibt es jetzt eine Abhilfe: Der Dienst Sepastop.eu hat eine große Datenbank von Diensten und kann bei der Kündigung helfen.

Was wird benötigt, was kann weg?

Die gute Nachricht ist: Auch als Verbraucher hat man das eine oder andere Recht. Da beispielsweise Strom in jedem Fall benötigt wird, wäre das etwas, das Sie selbst meist nicht kündigen müssen. Denn selbst bei einem Anbieterwechsel sind die Versorger so hilfsbereit, dass sie sich um die Formalien kümmern. Anders sieht das bei verzichtbaren Dienstleistungen wie Zeitschriften-Abos aus. Hier ist dem Verlag daran gelegen, einen Leser möglichst im Abonnement zu behalten. Gleiches gilt für Spenden an verschiedene Organisationen.

Ein Dauerauftrag bei der Bank ist dabei schnell gekündigt. Schwieriger ist es, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Diese kann man zwar von der Sache her zurückbuchen lassen, aber das artet in einen unnötigen, bürokratischen Aufwand aus.

Überblick über die Ausgaben

Eine gute Idee ist es, wenn Sie sich einfach mal die Kontoauszüge ansehen. Dort ist beschrieben, was abgebucht wurde. Anhand des Empfängers können Sie einsehen, um welche Ausgabe es sich handelt. Wenn es darum geht, Geld zu sparen, sollte man sich nicht scheuen, alte Zöpfe abzuschneiden. Benötigt man wirklich noch die Mitgliedschaft im Fitness-Center, obwohl man doch ohnehin nie dort vorstellig wird?

Wie Dritte bei der Kündigung helfen können

Grundsätzlich gibt es die eine oder andere Sache zu beachten, wenn etwas gekündigt werden soll. Denn zunächst einmal kann nur der Vertragspartner kündigen. Er kann zwar einen Dritten per Vollmacht dazu beauftragen, aber das ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Denn ein Vertrag kann in Deutschland im Grunde genommen ganz einfach und formlos gekündigt werden. Lediglich sollte man sich an Kündigungsfristen halten und natürlich wissen, an wen man sich wendet.

Das ist genau der Punkt, an denen Sepastop behilflich sein kann. In der Datenbank sind Adressen vermerkt, die für die Kündigungsschreiben genutzt werden müssen. Sie brauchen lediglich ein paar Daten anzugeben wie Anschrift und Kundennummer und das System gibt ein geeignetes Kündigungsschreiben aus. Dieses kann dann losgeschickt werden – ob elektronisch oder per Post spielt dabei nur selten eine Rolle.

Wenn Sie sich selbst an ein Kündigungsschreiben wagen möchten, sollten Sie zunächst einmal herausfinden, wer überhaupt zuständig ist. Bei Abonnements ist das häufig der Verlag, es kann aber auch ein anderes Unternehmen sein, dass sich um die Abonnements kümmert. Sie sollten dann neben Ihrer Anschrift Ihre Kundennummer angeben, damit man Sie leichter in der Datenbank finden kann. Bitten Sie in dem Schreiben am besten um eine Kündigung zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn die Verträge eine gewisse Laufzeit haben. Außerdem sollten Sie sich die Kündigung bestätigen lassen.

Über Toni Ebert

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