Dienstag , 19 März 2024

Corona-konforme Schutzmaßnahmen und Vorrichtungen am Arbeitsplatz

Die Pandemie beherrscht unseren Alltag. Seit Beginn und Ausbruch gibt es immer wieder neue Verhaltensregeln, Schutzmaßnahmen und verpflichtende Vorrichtungen. Besonders im Bereich der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz selbst. Es gilt jegliche Vorsichtsmaßnahme einzuhalten, um nicht nur den Selbstschutz möglichst garantieren zu können, sondern auch um Mitarbeiter und Mitmenschen vor Infektionen schützen zu können. Spuckschutzvorrichtungen, Abstandsregelungen, wie auch Maskenpflicht, Belüftungsregelungen in geschlossenen Räumen und vieles mehr.

Es gibt alles in allem mittlerweile eine ganze Reihe an verschiedenen Corona-konformen Maßnahmen am Arbeitsplatz, die man nicht nur als Arbeitnehmer berücksichtigen und einhalten sollte, auch als Arbeitgeber gibt es etliche Dinge, die geändert und eingerichtet werden müssen, um gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden.

Masken aller Art

Die Maskenpflicht hierzulande an vielen Orten in öffentlichen Bereichen, hat für viele Diskussionen und Unstimmigkeiten in der Bevölkerung gesorgt. Was zunächst noch zu Beginn der Pandemie, Anfang März 2020, relativ lässig und auch auf Rücksichtnahmen und Vorsorge untereinander in der Bevölkerung beruhte, wurde schnell zur gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme deklariert. Unterschieden wurde hier nicht nur wo und wann die Maskenpflicht eingehalten werden soll.

Auch die Maske selbst ist entscheidend, die Qualität und auch die Effektivität. So sind nicht nur die vorgeschriebenen FFP2 Masken und die medizinischen OP-Masken erforderlich, um sich im bestimmten Terrain überhaupt aufhalten zu können. Am Arbeitsplatz gelten gesonderte Auflagen und Vorschriften der Maskenpflicht. Grundsätzlich gilt zunächst:  Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten aufzuerlegen, ist nach § 3 Absatz 3 ArbSchG verboten. Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung muss jeder Arbeitgeber seinen Beschäftigten in bestimmten Fällen geeignete Masken zur Verfügung stellen. Hochwertige Modelle der Masken findet man beispielsweise auch bei virshields.

Seit dem 25. November 2020 gilt das Tragen von Atemmasken und ist verpflichtend. Grundlegendes erfährt man hierzu auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Abstandsreglungen am Arbeitsplatz

Je nach Größe des Arbeitsplatzes und Betriebes und der Anzahl an Menschen, die sich täglich regelmäßig in einem Raum aufhalten, gelten unterschiedliche Regelungen. Wichtig ist, dass die Abstandsregelung von mindestens 1,5 bis 2 Metern, eingehalten wird. Die Personenanzahl, die sich in den Räumen aufhalten darf, ist gesetzlich derzeit Corona-konform geregelt. Hinzu kommt, dass die Räume regelmäßig gelüftet werden müssen. Eine ausreichende und sachgerechte Lüftung von Räumen und Gebäuden ist ein wichtiger Baustein für die Minderung des Risikos einer Infektion mit SARS-CoV-2. Deshalb mindestens einmal pro Stunde kräftig Lüften.

Desinfektionssäulen und Barrieren

Auch die Möglichkeiten der Händedesinfektionen muss an jedem Arbeitsplatz und schon beim betreten des Büro- oder Firmengeländes ermöglicht werden. Denn jeder Mitarbeiter muss bevor er einen Raum betritt, die Hände desinfizieren. Die Stationen und Säulen, die zur Desinfektion bereit stehen, müssen ganz klar deklariert und zugänglich sein. Auch hierbei gilt besonders in den Stoßzeiten, bei Antritt der Arbeit der Mitarbeiter und auch beim Feierabend, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden. Räumliche Barrieren und Hinweisschilder oder auf Böden aufgeklebte Hinweise sollen die Wegführung anzeigen und garantieren. Nur so ist ein reibungsloser und möglichst sicherer Ablauf in Zeiten von Corona problemlos durchführbar.

Über Toni Ebert

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