Freitag , 29 März 2024

Diese Dinge muss man als Selbstständiger über Steuern wissen

Bevor man sich selbstständig macht, gibt es eine Reihe von Dingen zu beachten: Wie plane ich mein zukünftiges Einkommen, wie kann ich Ausgaben minimieren, wie kann ich alleine effizient arbeiten, was passiert, wenn ich krank werde? Eine Sache jedoch, die von Anfang an klar sein sollte, ist die Steuer – sonst gibt es Probleme, bevor das eigene Unternehmen überhaupt in Fahrt kommen konnte. Wir listen auf, worauf man als Selbstständiger oder Freiberufler achten muss.

Bin ich selbstständig oder freiberuflich tätig?

Auf den ersten Stolperstein stößt man schon bei der eigenen Bezeichnung – wer ist eigentlich Selbstständig und wer Freiberufler? Der Unterschied begründet sich vor allem im Berufsfeld, sodass nicht jeder Selbstständige auch ein Freiberufler sein kann und umgekehrt.

Zu den Freiberuflern gehören vor allem Wissenschaftler und Künstler: Wer also Bücher oder Zeitungsartikel schreibt, an alten Texten forscht oder schauspielerisch tätig ist, ohne dabei an einen festen Arbeitgeber gebunden zu sein, kann als Freiberufler gelten. Alle anderen fallen bei unabhängiger Arbeit zunächst einmal in die Kategorie ‚selbstständig‘. Wichtig ist in beiden Fällen, dass ein Arbeitgeber nicht mehr als vier Fünftel oder 80% der Einnahmen verantworten darf.

In welcher Rechtsform arbeite ich?

Wer sich selbstständig macht, muss sich zuallererst über die Rechtsform des eigenen Unternehmens Gedanken machen, da hier unterschiedliche steuerliche Mechanismen zum Tragen kommen.

Selbstständige in einer Personengesellschaft, also Einzelunternehmer, OHG, GbR und Kaufmänner müssen drei Arten von Steuern ausweisen – die Einkommens-, Gewerbe- und Vor- und Umsatzsteuer. Der Gewinn der Personengesellschaft selbst wird nicht versteuert, sondern der Anteilige Gewinn der Teilhaber wird in der eigenen Einkommenssteuererklärung aufgeführt. Bei einem einzelnen Selbstständigen wird hier also der volle Gewinn addiert. Im Falle einer Führung der Personengesellschaft als Gewerbe wird außerdem die Gewerbesteuer fällig, welche sich individuell aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Hier kann die Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung, etwa durch die DWF, hilfreich sein. Die Umsatzsteuer ist dagegen festgelegt und beträgt in der Regel 19% auf alle erzielten Umsätze.

Selbstständige als Freiberufler müssen ebenfalls ihre Gewinne ebenfalls in der Einkommenssteuer angeben, hier können Betriebsausgaben abgezogen werden. Auch eine Umsatzsteuer in Höhe von meist 19% ist bei Freiberuflern auszuweisen.

Selbstständige in Kapitalgesellschaften müssen Körperschaftssteuer sowie Vor- und Umsatzsteuer zahlen. Als Kapitalgesellschaft zählen unter anderem die Aktiengesellschaft, UG oder GmbH. Die Körperschaftssteuer beträgt hier 15% des Gewinns, ähnlich wie bei der Einkommenssteuer wird auch hier zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5% fällig. Sollen die Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, kommt außerdem eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag zum Tragen. Die Umsatzsteuer beträgt auch hier in der Regel 19%.

Bei größeren Unternehmen empfiehlt sich die Konsultation einer Steuerberatung, da die hier für die Steuererklärung aufgewandte Arbeitszeit ansonsten zu hoch wird.

Über Toni Ebert

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