Freitag , 29 März 2024

GEZ – Ein Überblick über die neuen Rundfunkgebühren

Die GEZ ein ungeliebter Feind. Nicht, dass die meisten keine Abgabe für ein Grundprogramm für TV und Radio bezahlen wollen, es geht den meisten vielmehr um das „Wieviel“ und „Wofür“. Da die Gebühreneinzugszentrale, also die GEZ, nun ihre Gebührenstruktur stark verändert hat, wollte ich mal einen kleinen Überblick für diejenigen geben, die auf einfache Art und Weise Bescheid wissen möchten, wer was zahlen muss und wer von der GEZ befreit ist.

Bisher zahlte man pro Person die GEZ-Gebühren. Also für das, was je nachdem genutzt wurde. Radio oder Fernseher und Radio. Klingt logisch. 5,76€ für ein Radio und 17,98€ für den Radio- und Fernsehempfang. Im Monat wohlgemerkt. Wohnte man in einer häuslichen Gemeinschaft, so mussten auch erwachsene Kinder oder Großeltern extra GEZ-Gebühren zahlen, sofern sie eigene Geräte besaßen.

Ab dem 01.01.2013 ändert sich nun einiges bei der GEZ. Genauer gesagt, die GEZ gibt es nicht mehr. Aus der Gebühreneinzugszentrale wird „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice„. Also wird aus einer Gebühr nun ein Beitrag. Imagewechsel nenne ich sowas, denn ob man nun eine Gebühr oder einen Beitrag zahlt, ist dem Otto-Normal-Verbraucher im wesentlichen total egal.

Wie auch immer, nach der neuen Regelung gelten nun folgende Gebühren Beitragssätze pro HAUSHALT/WOHNUNG (nicht mehr pro Person!):

  • 17,98€ für unendlich viele Fernseher und Radios im Monat
  • Ertaubte, Schwerhörige und Gehörlose zahlen ein Drittel der Gebühren, also 5,99€ im Monat

Befreit sind von dem Beitragsservice nur noch Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.

Ganz einfach eigentlich. Wohngemeinschaften sparen in Zukunft viel Geld, weil nur noch eine Person den Beitrag zu den öffentlichen Rundfunkanstalten leisten muss. Alleinlebende Leute mit einem Zweitwohnsitz zahlen hingegen nun doppelt. Allerdings zählen Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, nicht dazu.

Die oben angesprochenen Behinderte, waren bisher von der Gebühr befreit müssen nun aber auch bezahlen. Wie ich persönlich finde, eine Frechheit, da ein barrierefreies Fernsehen (z.B. Untertitel) in Deutschland quasi nicht vorhanden ist.

Wer bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Handy/Smartphone nutzte, um sich zu informieren, der zahlt nun statt 5,76€ nun auch die vollen 17,98€. Oder eben nichts, weil ein anderer im selben Haushalt schon die Gebühren entrichtet. Genauso verhält es sich mit einem Autoradio einer Person, welche im gleichen Haushalt lebt.

Von dem neuen Rundfunkbeitrag sind Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, befreit. Allerdings ist ein Nachweis zu erbringen.

Wie man erkennen kann, ergibt sich für viele Leute ein Vorteil und für einige ein Nachteil. Ich meine, dass eine Pauschalabgabe den Behinderten und denen, die überhaupt keine rundfunkfähigen Geräten besitzen zwar unfair ist, dennoch (zumindest bei der 2. Gruppe) tragbar ist. Wer hat heutzutage schon keinen Fernseher in der Wohnung stehen? Die GEZ Der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice (AZDB) rechnet mit etlichen Mehreinnahmen mit dieser neuen Regelung. Man bedenke: Die GEZ konnte im vergangenen Jahr circa 7,3 Milliarden € Umsatz erwirtschaften und uns mit tollen Sendungen wie dem Musikantenstadl erfreuen 😉 In diesem Sinne, sparsames Fernsehgucken!

Über Patrick Stuhlemmer

Vater, Griller, Fussballfan, Kinogänger, Serienjunkie, Produkttester, Leseratte, Blogger, Kaffeetrinker, Kaufempfehler. Seit Januar 2009 mit Weblog-Deluxe im "Neuland" vertreten. Vorsicht: Beiträge könnten Ironie oder Sarkasmus trotz fehlender Smileys beinhalten! ;-) Ihr findet mich auch auf Google+ oder Twitter

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